Digitalcheck
Wir machen das bayerische Landesrecht fit für die digitale Zukunft. Dafür arbeiten wir mit dem Staatsministerium für Digitales eng zusammen. Mit dem Digitalcheck sorgen wir dafür, dass Gesetze und Normen im Freistaat digitaltauglich werden.
Um den digitalen Wandel zu ermöglichen, müssen auch Gesetze und Verordnungen digitaltauglich sein. Dafür werden neue Normen in Bayern seit 2024 bereits in der Entwurfsphase auf Digitalisierungshemmnisse geprüft. Mit unserem Angebot unterstützen wir Personen, die mit der Erstellung neuer oder der Änderung bestehender Normen befasst sind, bereits im Vorfeld und tragen so frühzeitig zur Digitaltauglichkeit von Gesetzen und Verordnungen bei.
Ausgangslage
Normen bilden die Basis für alle Verwaltungsprozesse und garantieren rechtssichere und eindeutige Entscheidungen. Heute müssen Gesetze aber nicht nur auf Papier, sondern auch im digitalen Kontext funktionieren. Denn bislang wurden Regelungen als rein analoge Verfahren gedacht und beinhalten oft Anforderungen, die sich nicht einfach im digitalen Raum realisieren lassen. Um das ganze Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen, bedarf es daher digitaltauglicher Normen als Grundvoraussetzung für eine moderne Verwaltungspraxis.
Vor diesem Hintergrund hat die bayerische Staatsregierung im Jahr 2024 den Digitalcheck ins Leben gerufen und treibt so die Digitalisierung im Freistaat weiter voran. Ziel ist es, alle neuen Gesetze und Verordnungen in Bayern fit für das digitale Zeitalter zu machen. Das ermöglicht einen effizienten und schnellen Vollzug der Gesetze, spart personelle und finanzielle Ressourcen und schafft mehr Nutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger.
Unsere Mission: Das bayerische Landesrecht digitaltauglich machen und Digitalisierungshemmnisse direkt bei der Erstellung neuer Gesetze und Verordnungen, sowie bei der Änderung von Normen beseitigen.
Zur Umsetzung wurde im Bayerischen Staatsministerium für Digitales eine Zentralstelle für den Digitalcheck eingerichtet. Diese prüft seit Mai 2024 alle Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Staatsregierung auf ihre Digitaltauglichkeit, bevor sie im Landtag beschlossen werden. Die byte unterstützt die Zentralstelle, indem sie bereits in der Phase vor und während der Erstellung des Gesetzentwurfs die Legistinnen und Legisten berät und mit technischem Fachwissen und Prozess-Expertise beratend zur Seite steht. Die Gestaltung und Durchführung von passenden Workshops runden das Unterstützungsangebot ab.
Was wir uns vornehmen:
- Vermeidung und Abbau von Digitalisierungshemmnissen im bayerischen Landesrecht.
- Unterstützung bei der Erstellung digitaltauglicher Normen.
- Erläuterung von Prozessvisualisierungen und deren Mehrwert für den Gesetzentwurf.
Doch was sind digitaltaugliche Normen eigentlich? Hierzu hat die Zentralstelle für den Digitalcheck sieben Grundsätze erarbeitet, anhand derer Normen auf ihre Digitaltauglichkeit geprüft werden können:
- Eindeutigkeit der Regelung.
- Ermöglichung digitaler Kommunikation.
- Wiederverwendung von Daten und Standards.
- Datenschutz und Informationssicherheit.
- Möglichkeit der automatisierten Sachbearbeitung.
- Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen.
- Vermeidung von Missbrauch und Fehlern.
Weiterführende Hinweise dazu gibt es im Starterpaket zum Digitalcheck.
Unsere Vorgehensweise
Für die Durchführung des Digitalchecks ist die Zentralstelle im Digitalministerium zuständig. Gemeinsam mit dieser stellen wir ein umfangreiches Unterstützungspaket zur Verfügung und helfen so den Ressorts der Bayerischen Staatsregierung bei der Gestaltung digitaltauglicher Normen.
Insbesondere in der Phase der Normerstellung stehen wir beratend zur Seite. Dabei möchten wir Hilfe zur Selbsthilfe leisten: Unser Angebot befähigt Legistinnen und Legisten - diejenigen, die Gesetze und Verordnungen erarbeiten- , selbstständig digitaltaugliche Lösungen zu entwickeln. Die sieben Grundsätze geben Orientierung bei der Erstellung digitaltauglicher Normen.
Zudem unterstützen wir als byte den Digitalcheck aktiv: Im Rahmen einer allgemeinen Workshopreihe erläutern wir Mitarbeitenden der Ressorts, die mit der Erstellung neuer oder der Änderung bestehender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften befasst sind oder zukünftig befasst sein könnten, was der Digitalcheck ist, was digitaltaugliche Regelungen sind und wie die Grundsätze des Digitalchecks im Prozess der Gesetzentwicklung effektiv eingesetzt werden können.
Dabei zeigen wir auf, was prozessorientiertes Denken und Handeln ist und welchen Mehrwert die Prozessvisualisierung für den Gesetzentwurf haben kann. Bei Einzelfallberatungen begleiten wir Legistinnen und Legisten der verschiedenen Ressorts bei der Erstellung oder Änderung von Normen. Wir beantworten mit Fachexpertise in den Bereichen Prozessdesign, Nutzerorientierung und IT-Entwicklung technische Fragen und unterstützen bei der Neuentwicklung oder Anpassung digitaltauglicher Prozesse. Dabei organisieren wir auch interaktive Workshops, bei denen wir Beteiligte aus dem Vollzug, IT-Expertinnen und -Experten sowie Prozessdesignerinnen und -designer zusammenbringen, um möglichst alle Perspektiven in den Normerstellungsprozess einzubinden.
So soll mithilfe unserer Unterstützungsangebote schlussendlich ein Gesetzentwurf entstehen, der keinerlei Hindernisse für die digitale Umsetzung der Norm aufweist. Die Zentralstelle für den Digitalcheck im Staatsministerium für Digitales prüft zudem alle neuen Normen noch einmal auf ihre digitale Kompatibilität und erarbeitet passende Lösungsvorschläge für gegebenenfalls noch bestehende Digitalisierungshemmnisse.
Wenn Sie mehr über das Projekt erfahren wollen oder Interesse an der Teilnahme an zukünftigen Workshops haben, kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail an digitalcheck@byte.bayern.